Nutzer-Vereinbarung
Die Nutzervereinbarung als PDF zum Download
Allgemeines
Die E-Fahrzeuge (Renault Zoe 150 oder Zoe 300) werden allen BürgerInnen bzw. Privatpersonen mit gültiger Fahrerlaubnis und Registrierung bei POSTFOSSIL, entgeltlich im Carsharing-Betrieb (first come, first serve-Prinzip) zur Verfügung gestellt.
Mitgliedschaft
Es gibt 2 Arten von Jahresmitgliedschaft:
Einzelmitgliedschaft:
eine registrierte Person ist nutzungsberechtigt.
Familienmitgliedschaft:
alle im Haushalt lebenden, registrierten Familienmitglieder mit gültigem Führerschein sind nutzungsberechtigt. Die Familienmitgliedschaft beinhaltet eine Zugangskarte und einen Zugang zur Buchungsplattform. Sämtliche Kosten werden vom Konto des Vertragspartners abgebucht. Eine Aufsplittung der Fahrzeiten ist nicht möglich.
Die Jahresmitgliedschaft gilt jeweils vom 1. September bis 31. August eines Jahres. Bei einem späteren Einstieg wird die Jahresmitgliedschaft aliquot abgerechnet. Dabei gilt jeweils der Beginn des laufenden Monats als Einstiegsdatum. Diese Summe wird nach Erhalt der ersten Rechnung vom angegebenen Konto abgebucht. Danach jeweils nach Erhalt der ersten neuen Rechnung des folgenden Mitgliedschaftsjahres.
Die Jahresmitgliedschaft verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, sollte nicht bis zum 31. Juli des laufenden Jahres ein formloses Mail mit der Kündigung für das folgende Mitgliedschaftsjahr an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet werden.
Eine vorzeitige Kündigung ist jederzeit mittels formlosem Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich. In diesem Fall verzichtet der Kunde auf bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge.
Anmeldung
Eine Vor-Anmeldung kann jederzeit über die Hotline +43 664 26 17 933 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen. Diese bleibt bis zur Vertragsunterzeichnung unverbindlich.
Auf der Homepage finden Sie die jeweils aktuellen Termine vor Ort, an denen eine Einschulung, Information oder Probefahrt möglich ist.
Gewähltes Anmeldeformular und Sepa-Lastschrift-Formular ausdrucken, ausfüllen und zum vereinbarten Termin zur Einschulung mitbringen. Führerschein nicht vergessen! – bei Familienmitgliedschaften müssen alle beteiligten Personen an der Einschulung teilnehmen, um nutzungsberechtigt zu sein.
Nach erfolgtem, kurzem Einweisen in das Fahrzeug und Unterschreiben der Verträge, erhalten Sie Ihre Zugangskarte. Sie erhalten ein Mail mit Ihren ganz persönlichen Zugangsdaten (Name und Pin). Damit ist ihre Zugangskarte freigeschaltet und das Fahrzeug kann genutzt werden.
Die Anmeldung kostet inkl. der Zugangskarte einmalig € 15,00 pro Einzelperson bzw. Familie.
Buchen und Fahren
Vor jeder Nutzung eines Fahrzeuges muss eine Buchung auf der Internetplattform POSTFOSSIL.at erfolgen. Es ist nicht erlaubt und möglich das Fahrzeug ohne vorhergegangene Buchung in Betrieb zu nehmen.
Die Verrechnung der Fahrzeiten erfolgt stundenweise. Die Berechnung beginnt mit Ihrer eingegebenen Reservierungszeit bzw. mit dem Öffnen des Fahrzeuges mittels Zugangskarte (falls dieser Zeitpunkt davor liegt) und endet mit Ihrer Reservierungszeit oder dem Versperren des Fahrzeuges mittels Zugangskarte (falls dieser Vorgang danach liegt).
Abrechnung
Rechnungen werden elektronisch (per Mail) übermittelt. Monatlich werden Ihre Kosten (Nutzungszeiten, Gesetzesübertretungsgebühren, etc.) vom angegebenen Konto abgebucht. Wir behalten uns vor, Nutzer, welche für die Bezahlung ihrer Kosten nicht aufkommen, vom Projekt auszuschließen.
Reservierungsablauf
- Auf postfossil.at mit Ihren Zugangsdaten einloggen und ihre gewünschten Zeiten reservieren. Diese Reservierung ist verbindlich und die Kosten werden bei der nächsten Abrechnung abgebucht.
- Vor Inbetriebnahme muss das Fahrzeug auf etwaige Schäden und übermäßige Verschmutzungen kontrolliert werden. Dabei muss vor Fahrbeginn ein etwaiger Schadens- oder Verschmutzungsfall per SMS/MMS an die Hotline +43 664 26 17 933 gemeldet werden, um die Kosten zuordnen zu können. Der Selbstbehalt von 300 € wird dem Verursacher bzw. dem Vornutzer des Schadensmelders in Rechnung gestellt und von dessen Konto abgebucht.
Im Falle eines selbst verursachten Schadens, oder einer verspäteten Rückgabe durch Unfall, unvorhersehbaren Verkehrsbehinderungen, Schlüsselverlust o.Ä. ist der Verursacher/Nutzer verpflichtet, dieses ebenfalls unverzüglich an die oben genannte Hotline zu melden. - Durch halten Ihrer Zugangskarte an die Windschutzscheibe, schließt das Fahrzeug auf und Sie können den Fahrzeugschlüssel aus dem Handschuhfach entnehmen. Nach dem Abstecken und Verstauen des Ladekabels im Kofferraum kann das Fahrzeug in Betrieb genommen werden.
- Das Fahrzeug ist vor Ende der reservierten Zeit am Stellplatz Universitätsstraße/Ecke Schubertstraße (Zoe 150) bzw. Universtitätsplatz/Ecke Harrachgasse (Zoe 300) gereinigt abzustellen. Das Fahrzeug anstecken, Schlüssel in das Handschuhfach legen und mit der Karte an der Windschutzscheibe verriegeln.
WICHTIG! Kontrollieren, ob das Fahrzeug lädt und verschlossen ist. Erst damit ist der Rückgabe-Vorgang abgeschlossen.
Wird das Fahrzeug nicht sachgemäß am vorgesehenen Platz abgestellt, nicht sachgemäß angesteckt oder verriegelt, läuft die zu bezahlende Zeit für den Nutzer weiter!
Die pünktliche und verlässliche Rückgabe des Fahrzeuges, das sachgemäße Anstecken und Verriegeln, die Rückgabe des Schlüssels in das Handschuhfach und die Reinigung des Fahrzeuges liegen daher im Eigeninteresse der Nutzergruppe und sind Voraussetzung für ein faires Miteinander und funktionierendes Projekt!
Panne
Im Falle einer Panne ist sofort die Hotline +43 664 2617933 in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr zu verständigen. Außerhalb dieser Zeit ist die Renault Assistance 0800 203 123 zu verständigen. Das Fahrzeug darf in keinem Fall konventionell abgeschleppt werden (Automatik-Fahrzeug)!
Info
Die Mitgliedschaft am Projekt „ Uni goes postfossil“ berechtigt die Mitglieder zur Nutzung der Fahrzeuge am Standort Schubertstraße/Universitätsstraße bzw. Universtitätsplatz/Ecke Harrachgasse, Graz. Der Nutzer haftet für die fachgerechte Nutzung der Karte und Inbetriebnahme des Fahrzeuges. Die Weitergabe der Zugangskarte an Dritte, nicht bei Postfossil gültig Registrierte ist verboten! Missbrauch liegt in der Verantwortung des registrierten Kartennutzers.
Die Nutzer haben durch das „first come, first serve- Prinzip“ keinen Anspruch auf dauernde Verfügbarkeit des Fahrzeuges. Ein Ausfallen des Fahrzeuges oder der Station berechtigt den Nutzer nicht zu Schadensersatzforderungen. Insbesondere gilt dies bei technischen Mängeln am Fahrzeug oder der Ladesäule, Ausfall auf Grund klimatischer Bedingungen (Schneelage), verspätete Rückgabe des Vornutzers, Unfallschäden und Reparaturen, Ausfall durch Schlüsselverlust, starke Verschmutzungen, Stromausfall oder andere Gründe, welche eine Inbetriebnahme nach sich ziehen. In selbst unverschuldeten Fällen, wie oben beschrieben, kann der Nutzer seine für diesen Zeitraum reservierten Zeiten per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! stornieren.
Der Entzug der Fahrerlaubnis durch Behörden ist an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! sofort zu melden. Die Mitgliedschaft endet daraufhin automatisch, bzw. wird für die Dauer des Entzugs ausgesetzt.
Der Selbstbehalt im Schadensfall beträgt € 300,-. Es gilt absolutes Alkoholverbot - 0,0 Promille.
Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten. Für im Fahrzeug zurück gelassene persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Bei übermäßiger Verschmutzung ist eine Sonderreinigung durch POSTFOSSIL gebührenpflichtig zu bezahlen. Bei Schlüsselverlust ist ein Kostenersatz zu entrichten. Die Kosten für Verwaltungsstrafen (Parkstrafen, Geschwindigkeitsübertretung o. a.) sind vom Nutzer zu tragen. Bei Verstößen gegen die Richtlinien des Nutzervertrages und daraus resultierenden Störungen des Betriebes, ist POSTFOSSIL jederzeit berechtigt die Mitgliedschaft vorzeitig zu beenden und die Zugangskarte zu sperren. Es besteht daraus kein Anspruch auf Kostenersatz durch den Nutzer.
Das Parken im Grazer Stadtgebiet ist momentan kostenlos. (Änderungen liegen nicht im Verantwortungsbereich von Postfossil.) Es gilt aber die Parkdauer zu beachten. Bitte unbedingt die Parkuhr richtig einstellen und gut sichtbar auf das Armaturenbrett legen! Für evt. entstandene Parkstrafen muss der Verursacher aufkommen.
Änderungen der Nutzungsbedingungen und Tarifgestaltung können jederzeit, nach elektronischer Bekanntgabe, durchgeführt werden. Mitglieder am Projekt haben, ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Information, 4 Wochen Zeit, sich abzumelden. Erfolgt keine Abmeldung gelten die neuen Vereinbarungen als akzeptiert.
Diese Nutzervereinbarung ist ab 01.November 2015 bis zum Erscheinen einer neuen Nutzervereinbarung bis auf weiteres gültig.
Gerichtsstandort ist Graz
Kostenübersicht
Anmeldegebühr
€ 15,00
Nutzungsgebühr
Pro angefangener Stunde fällig:
ZOE 150: € 4,00*
ZOE 300: € 4,90*
*inkl 80 Freikilometer
(jeder weiterer €0,10)
24-Stunden-Pauschale:
ZOE 150: € 49,-
ZOE 300: € 69,-
Mitgliedschaft
Einzelmitgliedschaft:
Für eine Person mit gültiger Fahrerlaubnis/Jahr.
€ 48,00
Familienmitgliedschaft:
Für alle im Haushalt gemeldeten Familienmitglieder mit gültiger Fahrerlaubnis/Jahr.
€ 84,00
Selbstbehalt
€ 300,00
Verlust
Verlust Fahrzeugschlüssel:
€ 350,00
Verlust Fahrzeugpapiere:
€ 30,00
Sonderreinigung
ab € 50,00
Verspätete Rückgabe
€ 100,00
Serviceeinsatz
ab € 30,00
Bearbeitungsgebühr
€ 25,00